Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
mit Wirkung vom 01. Januar 2004 wurden die gesetzlichen Vorschriften dahingehend geändert, dass der Versicherte vom Beginn der Krankenhauspflege an innerhalb eines Kalenderjahres für längstens 28 Tage 10,00 Euro je Kalendertag an das Krankenhaus zu zahlen hat (Gesundheitsstrukturgesetz 1993, §39, Abs. 4 SGB V).

Das Krankenhaus leitet diesen Betrag an die Krankenkasse weiter.

Die Zuzahlungspflicht besteht nicht

  • bei Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • bei Wöchnerinnen bis zum 6. Tag nach der Entbindung
  • bei Patienten, für die ein berufsgenossenschaftliches Heilverfahren eingeleitet ist
  • bei Versicherten der Postbeamten-Krankenkasse
  • bei 100 % privatversicherten Patienten
  • bei Vorlage eines gültigen Befreiungsausweises in der Patientenaufnahme
  • wenn der volle Eigenanteil im Kalenderjahr entrichtet wurde (bitte informieren Sie unsere Patientenaufnahme in jedem Fall über die entrichtete Höhe des Zuzahlungsbetrags im aktuellen Kalenderjahr)

Wir bitten Sie, den Zuzahlungsbetrag spätestens am Tage der Entlassung durch Bar- oder Kartenzahlung zu entrichten. Sie können auch auf unsere unten aufgeführten Konten überweisen.
Bei der Entlassung erstatten wir Ihnen einen eventuell zu viel gezahlten Betrag gegen Vorlage der Quittung. Sollten Sie außerhalb der Kassenstunden entlassen werden, ist eine Rückerstattung nur noch am darauffolgenden Arbeitstag möglich. Danach müssen Sie sich wegen der Rückzahlung mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.
Stellt Ihre Krankenkasse fest, dass die Zahlung aus Gründen, die weder von uns noch von Ihnen bei der Aufnahme in unserem Haus erkennbar waren, zu Unrecht geleistet wurde, so werden die überzahlten Beträge von Ihrer Krankenkasse erstattet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Krankenhausverwaltung

Bankverbindungen:
Kreissparkasse Heinsberg • IBAN: DE433125 1220 0002 0066 33; BIC: WELADED1 ERK
Volksbank Heinsberg eG • IBAN: DE23 3906 1981 3001 8790 30; BIC: GENODED1 HNB