Nach aktuellem Nichtraucherschutzgesetz des Landes NRW gilt in allen Krankenhäusern Rauchverbot. Das generelle Rauchverbot gilt sowohl für Patienten/-innen als auch für Besucher/-innen und Mitarbeiter-/innen des Krankenhauses.

Ausnahmen
Ausgenommen von dieser Regelung sind Patienten/-innen, bei denen die Untersagung des Rauchens dem Therapieziel entgegen steht. Ausschließlich diesen Patienten/-innen steht in der 3. Etage ein Raum zur Verfügung. Besuchern/-innen ist das Rauchen dort untersagt. Wir bitten um unbedingte Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgabe.

Besucher/-innen
Außerhalb des Krankenhausgebäudes ist das Rauchen auf dem Außengelände ausschließlich in dem dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Raucherpavillon auf dem Parkplatz neben dem Haupteingang gestattet. Das Rauchen im Eingangsportal ist untersagt.