Entlassung

So kümmern wir uns weiter um Sie

In der Übergangsphase zwischen der Entlassung aus dem Krankenhaus und dem Wiedereintritt in den Alltag müssen für einige unserer Patienten verschiedene Angelegenheiten organisiert werden. Etwa die anschließende Versorgung durch einen Pflegedienst, die Beschaffung eines Reha-Platzes  sowie von Heil- und Hilfsmitteln. Oder auch die Versorgung mit Medikamenten bis zum nächsten Hausarztbesuch oder das Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Dafür stehen Ihnen im Rahmen des Entlassmanagements nach § 39 Abs. 1a SGB V unsere Mitarbeiter der Familialen Pflege, dem Sozialdienst sowie verschiedene Pflegeexperten beratend zur Seite. Zu ihren Aufgaben zählen:

  • die Einschätzung des individuellen Pflegebedarfs
  • die Entlassungsplanung, d.h. die Planung des Übergangs in das häusliche, ambulante oder stationäre Umfeld
  • die Beantragung von Hilfsmitteln
  • Beantragung der Pflegestufe

Unser Ziel ist es, gemeinsam mit unseren Patienten und ihren Angehörigen eine bedarfsgerechte sowie durchgehend hohe Pflege- und Betreuungsqualität sicherzustellen – von unserer Einrichtung aus zu einer anderen Einrichtung oder in Ihr eigenes Zuhause.